Leitfaden
Claude DSGVO-konform nutzen
Ob Claude datenschutzgerecht eingesetzt wird, entscheidet nicht das Werkzeug, sondern der Vertrag, unter dem Ihre Sitzung läuft, und Ihr Umgang mit den Daten. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag bietet Anthropic nur für die Geschäftsangebote an: Team, Enterprise und die Programmierschnittstelle.
Recherche und Entwurf mit KI-Unterstützung. Verantwortlich: Veit Lippmann.
Keine Rechtsberatung. Dieser Beitrag gibt Angaben von Anthropic und Gesetzestexte zum genannten Stand wieder. Er ersetzt nicht die Prüfung Ihres Einzelfalls durch Ihre Datenschutzbeauftragte oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt.
„Ist Claude DSGVO-konform?“ ist eine der häufigsten Fragen, die Unternehmen vor dem Einsatz stellen. Eine ehrliche Antwort mit Ja oder Nein gibt es nicht. Die Datenschutz-Grundverordnung prüft kein Werkzeug, sie verpflichtet vor allem Sie als Verantwortlichen. Was Anthropic beitragen kann, ist ein passender Vertrag und belastbare Zusagen. Dieser Beitrag zeigt, welche Zusagen es für welchen Tarif gibt, und was in jedem Fall bei Ihnen bleibt.
Was verlangt die DSGVO, wenn ein Dienst Daten für Sie verarbeitet?
Lassen Sie personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten, darf das nur ein Auftragsverarbeiter sein, der hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bietet (Art. 28 Abs. 1 DSGVO) [Q18]. Grundlage ist ein Vertrag, der unter anderem Gegenstand, Dauer, Zweck, Art der Daten sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festlegt; die Pflichten des Dienstleisters zählt Art. 28 Abs. 3 lit. a bis h DSGVO einzeln auf [Q18]. Dieser Vertrag heißt im Deutschen Auftragsverarbeitungsvertrag, kurz AVV; Anthropic nennt ihn Data Processing Addendum (DPA).
Fließen Daten in ein Land außerhalb der EU, gelten zusätzlich die Regeln für Drittlandübermittlungen (Art. 44 ff. DSGVO). Eine der vorgesehenen Garantien sind Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) [Q18].
Welcher Vertrag gilt für welchen Claude-Tarif?
Anthropic trennt zwei Vertragswelten. Für Free, Pro und Max gelten die Verbraucherbedingungen (Consumer Terms), für Team, Enterprise und die Programmierschnittstelle (API) die Geschäftsbedingungen (Commercial Terms) [Q6].
| Free, Pro, Max | Team, Enterprise, API | |
|---|---|---|
| Vertrag | Verbraucherbedingungen [Q2] [Q6] | Geschäftsbedingungen [Q3] [Q6] |
| Auftragsverarbeitungsvertrag | nicht enthalten [Q2] [Q5] | automatisch Vertragsbestandteil [Q3] [Q4] [Q5] |
| Rolle von Anthropic | eigener Verantwortlicher [Q1] | Auftragsverarbeiter, Sie sind Verantwortlicher [Q4] [Q11] |
| Training mit Ihren Inhalten | ja, außer Sie widersprechen in den Einstellungen [Q1] [Q2] [Q7] | grundsätzlich nein, Ausnahmen siehe unten [Q3] [Q10] |
| Vertragspartner im EWR | Anthropic Ireland, Limited [Q1] [Q2] | Anthropic Ireland, Limited [Q3] |
Für die Geschäftsangebote schreibt Anthropic, dass der AVV samt Standardvertragsklauseln automatisch in die Geschäftsbedingungen einbezogen ist; wer diese annimmt, nimmt auch den AVV an [Q5]. Eine gesonderte Unterschrift ist dafür nicht erforderlich. Was die einzelnen Tarife kosten, steht im Beitrag Was kostet Claude im Unternehmen?.
Für die Verbraucherbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum gibt es einen Punkt, den Selbstständige und kleine Betriebe kennen sollten. Sie gelten laut eigenem Wortlaut für Verbraucher, also für Personen, die überwiegend außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, und sie enthalten einen Abschnitt (Abschnitt 11), in dem Sie zusagen, die Dienste nicht für kommerzielle oder geschäftliche Zwecke zu nutzen [Q2]. Zugleich stellen die Verbraucherbedingungen klar, dass die Geschäftsbedingungen nicht für die Nutzung von Claude.ai oder Claude Pro durch Einzelpersonen oder Organisationen gelten [Q2]. Ein Pro-Abo bleibt also auch in einer Firma außerhalb der Geschäftsbedingungen und damit ohne AVV. Für berufliche Arbeit mit fremden Daten spricht das für einen Geschäftstarif.
Wie funktioniert der Trainings-Schalter in Free, Pro und Max?
Seit einer Änderung der Verbraucherbedingungen, die Anthropic am 28. August 2025 angekündigt hat, nutzt Anthropic Unterhaltungen aus Free, Pro und Max zum Training, wenn Sie nicht widersprechen; das gilt auch für Claude Code aus diesen Konten [Q1] [Q2] [Q7]. Den Widerspruch setzen Sie in den Kontoeinstellungen [Q1].
Die Einstellung verändert auch, wie lange Anthropic Daten aufbewahrt [Q7] [Q8] [Q23]:
| Einstellung | Training | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| Training erlaubt | ja | bis zu 5 Jahre in den Trainingsdaten, in einer Form, die Anthropic „de-identified“ nennt; ob das im Sinne der DSGVO anonym ist, sagt Anthropic nicht |
| Training abgelehnt | nein | 30 Tage nach dem Löschen eines Chats |
Unabhängig von der Einstellung gilt nach Angaben von Anthropic: Chats im Inkognito-Modus werden nicht zum Training verwendet [Q9]. Inhalte, die Sie ausdrücklich als Rückmeldung melden (etwa über Daumen hoch oder runter), und Inhalte, die bei Sicherheitsprüfungen markiert werden, kann Anthropic dennoch verwenden [Q1]. Für markierte Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinie nennt Anthropic Aufbewahrungsfristen von bis zu 2 Jahren für Inhalte und bis zu 7 Jahren für die Bewertungen [Q8].
Was sagt Anthropic für Team, Enterprise und die Programmierschnittstelle zu?
In den Geschäftsbedingungen steht ausdrücklich, dass Anthropic keine Modelle mit Kundeninhalten aus den Diensten trainieren darf [Q3]. Ausnahmen nennt Anthropic für Inhalte, die Sie ausdrücklich als Rückmeldung melden, für eine freiwillige Teilnahme am Development Partner Program (einem Programm, in dem Kunden Anthropic Daten zur Verbesserung der Modelle überlassen) und für andere ausdrückliche Zustimmungen [Q10].
Die Rollen verteilt der AVV so: Sie sind Verantwortlicher, Anthropic ist Ihr Auftragsverarbeiter [Q4] [Q11]. Für Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum ist Vertragspartner Anthropic Ireland, Limited [Q3]. Die Standardvertragsklauseln (Module 2 und 3 nach Beschluss (EU) 2021/914) gelten laut AVV als zwischen den Parteien geschlossen, soweit das Datenschutzrecht sie verlangt [Q4]. Nach Vertragsende löscht Anthropic die Kundendaten laut AVV binnen 30 Tagen, mit Ausnahmen etwa für gesetzliche Aufbewahrungspflichten [Q4]. Außerdem sagt Anthropic Unterstützung bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu [Q4]. Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind in der Beschreibung der Verarbeitung im AVV ausdrücklich mit „None“ angegeben, also nicht vorgesehen [Q4].
Wo werden die Daten verarbeitet?
In der Datenschutzerklärung, die für die Verbrauchertarife gilt, schreibt Anthropic, dass personenbezogene Daten auf Server in den USA übermittelt werden [Q1]. Als Grundlagen für Übermittlungen nennt sie Angemessenheitsbeschlüsse für bestimmte Länder, Standardvertragsklauseln für verbundene Unternehmen und Dritte in Ländern ohne Angemessenheitsbeschluss und in bestimmten Situationen die Ausnahmen des Datenschutzrechts (Art. 49 DSGVO) [Q1] [Q18]. Welche dieser Grundlagen für die Übermittlung an die eigenen Server in den USA gilt, sagt die Erklärung nicht ausdrücklich. Für die Inhalte, die Anthropic in Team, Enterprise und der Programmierschnittstelle für Sie verarbeitet, gilt nicht die Datenschutzerklärung, sondern der AVV [Q1] [Q4].
Zum EU-US-Datenschutzrahmen (Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795): Er erfasst nur Organisationen, die auf der offiziellen Liste stehen [Q19]. Eine Suche nach „Anthropic“ in dieser Liste ergab am 13. Oktober 2026 keinen Treffer; eine Gegenprobe mit „Microsoft“ ergab einen Treffer, die Suche funktionierte also [Q20]. Auf den Angemessenheitsbeschluss für die USA kann sich eine Übermittlung an Anthropic damit nach den hier ausgewerteten Quellen nicht stützen. In den Geschäftsangeboten ist für Kunden im EWR Anthropic Ireland, Limited Vertragspartner und laut AVV Datenimporteur [Q3] [Q4]. Die Standardvertragsklauseln des AVV gelten, soweit das Datenschutzrecht sie verlangt. Auf welche Grundlage Anthropic die Weitergabe an Server in den USA stützt, sagt der AVV nicht ausdrücklich; er verpflichtet Anthropic aber, Ihnen auf Anfrage die Angaben für eine eigene Bewertung der Übermittlung zu geben (Abschnitt I.4) [Q4]. Für die Verbrauchertarife nennt Anthropic keine bestimmte Grundlage für die USA.
Für die Programmierschnittstelle lässt sich der Verarbeitungsort nur zwischen „global“ (Standard, jede verfügbare Region) und „us“ wählen; als Speicherort für einen Arbeitsbereich steht derzeit nur „us“ zur Verfügung [Q14]. Eine Verarbeitung innerhalb der EU nennt Anthropic für Claude über die Cloud-Plattformen von Amazon (Bedrock) und Google (Vertex AI), für Microsoft Foundry als „Coming soon“ [Q16]. Bei Bedrock und Google Cloud ist laut Anthropic der jeweilige Cloud-Anbieter der Auftragsverarbeiter [Q15]. Eine EU-Verarbeitung für claude.ai und die Desktop-App nennt keine der hier ausgewerteten Anthropic-Seiten.
Die Liste der Unterauftragsverarbeiter verlinkt der AVV [Q4]; sie wird im Trust Center geführt [Q17].
Wie lange speichert Anthropic Daten in den Geschäftsangeboten?
- Team und Enterprise: Chats und Programmiersitzungen bleiben im Produkt, bis Sie sie löschen. Gelöschte Inhalte entfernt Anthropic binnen 30 Tagen auch aus den Systemen dahinter [Q12]. Ausnahmen nennt Anthropic für markierte Verstöße gegen die Nutzungsrichtlinie, für Rückmeldungen und für bestimmte Modelle mit vorgeschriebener Aufbewahrung (siehe Fable 5.1 unten) [Q12] [Q15].
- Nur Enterprise: Eigene Aufbewahrungsfristen lassen sich einstellen, mindestens 30 Tage [Q13].
- Programmierschnittstelle: Laut Datenschutz-Center von Anthropic löscht Anthropic Eingaben und Ausgaben automatisch binnen 30 Tagen, mit Ausnahmen etwa für hochgeladene Dateien, gesonderte Vereinbarungen und die Durchsetzung der Nutzungsrichtlinie [Q12]. Die Entwicklerdokumentation beschreibt die Aufbewahrung je Funktion unterschiedlich [Q15]; prüfen Sie dort die Funktionen, die Sie tatsächlich nutzen.
Was ist Zero Data Retention?
Zero Data Retention (ZDR, auf Deutsch etwa „keine Datenaufbewahrung“) ist eine Vereinbarung, nach der Anthropic Eingaben und Ausgaben grundsätzlich nicht über die Verarbeitung hinaus aufbewahrt. Sie gibt es nur per Vereinbarung über den Vertrieb, einzeln für jede Organisation [Q15]. Sie gilt für bestimmte Teile der Programmierschnittstelle und für Claude Code mit dem Schlüssel einer Geschäftsorganisation. Nicht erfasst sind unter anderem die Oberflächen von Team und Enterprise, die Verbrauchertarife, die Console (die Verwaltungsoberfläche der Programmierschnittstelle) und die Stapelverarbeitung [Q15]. Für Claude Code im Enterprise-Tarif gibt es ein eigenes, getrenntes ZDR-Angebot [Q15]. Auch mit ZDR darf Anthropic markierte Inhalte bis zu 2 Jahre aufbewahren [Q15].
Eine wichtige Einschränkung betrifft die Modellwahl: Für Fable 5.1 (und weitere Modelle dieser Klasse) schreibt Anthropic eine Aufbewahrung von 30 Tagen vor; ZDR ist dafür nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von Anthropic möglich [Q15]. Wer vertrauliche Daten ohne Aufbewahrung verarbeiten will, muss das bei der Wahl des Modells berücksichtigen.
Welche Nachweise nennt Anthropic?
Das Trust Center von Anthropic führt für die Programmierschnittstelle, Team und Enterprise unter anderem Berichte und Zertifikate nach SOC 2 Type II (ein Prüfbericht unabhängiger Prüfer zu Sicherheitskontrollen), ISO 27001:2022 (Informationssicherheit) und ISO/IEC 42001:2023 (Managementsystem für KI) [Q17]. Für Free, Pro und Max ist dort keine eigene Zeile ausgewiesen [Q17]. Vertrauliche Unterlagen gibt Anthropic dort nur auf Anfrage heraus [Q17].
Solche Nachweise helfen bei der Auswahl eines Auftragsverarbeiters. Sie ersetzen nicht Ihre eigene Prüfung, ob die Garantien für Ihren Zweck hinreichend sind.
Was bleibt in jedem Fall bei Ihnen?
Ein AVV regelt, unter welchen Bedingungen ein Dienstleister in Ihrem Auftrag Daten verarbeitet. Er beantwortet nicht, ob Sie die Daten überhaupt für diesen Zweck verarbeiten dürfen. Diese Fragen bleiben bei Ihnen:
- Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO): Dürfen diese Daten für diesen Zweck verarbeitet werden?
- Datensparsamkeit: Reicht ein Ausschnitt statt des ganzen Vorgangs? Was nicht hochgeladen wird, muss nicht geschützt werden.
- Information und Dokumentation: Ist der Einsatz in Ihren Datenschutzhinweisen (Art. 13 und 14 DSGVO) und im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) beschrieben?
- Besondere Kategorien, Beschäftigtendaten und Berufsgeheimnisse: Gesundheitsdaten und andere besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO), Beschäftigtendaten (Art. 88 DSGVO und nationales Recht) sowie Mandats- oder Patientengeheimnisse haben eigene Regeln, die ein AVV nicht aufhebt [Q18].
- Folgenabschätzung: Hat eine Verarbeitung, insbesondere mit neuen Technologien, voraussichtlich ein hohes Risiko für die Betroffenen, ist vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen (Art. 35 Abs. 1 DSGVO) [Q18].
- Drittlandübermittlung: Vertragspartner im EWR ist Anthropic Ireland, Limited [Q3]. Welche Unterauftragsverarbeiter mit welchem Standort beteiligt sind, zeigt die Liste im Trust Center [Q17]. Fordern Sie bei Bedarf die Angaben nach Abschnitt I.4 des AVV an und halten Sie Ihre Bewertung fest [Q4].
Wie wir das in der Schulung ordnen: die Drei-Zonen-Ampel
In unseren Kursen arbeiten wir mit einer einfachen Regel: Nicht das Werkzeug bekommt eine Farbe, sondern die Verbindung aus Daten und Vertrag. Dieselbe Datei kann in einer Sitzung mit AVV vertretbar sein und im Verbraucher-Abo nicht. Das ist eine Ordnungshilfe aus unserer Kurspraxis, keine rechtliche Bewertung.
- Grün: keine Daten Dritter, keine Geschäftsgeheimnisse. Beispiele sind öffentliche Texte, eigene Vorlagen und Entwürfe, in denen Namen durch Platzhalter ersetzt sind.
- Gelb: fremde personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse, aber nur unter drei Bedingungen zugleich: Die Sitzung läuft unter den Geschäftsbedingungen mit AVV, eine benannte Person hat freigegeben, und es wird nur der nötige Ausschnitt verwendet.
- Rot: Zugangsdaten jeder Art, besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne eigene geprüfte Grundlage (der AVV von Anthropic sieht sie nicht vor [Q4]), und Daten Dritter in einem Verbraucher-Abo ohne AVV.
Die Ampel ordnet nur die Daten. Sie ersetzt nicht die Fragen aus dem Abschnitt davor, vor allem nicht die Rechtsgrundlage, und nicht den Blick in die Verbraucherbedingungen (Abschnitt 11, siehe oben), wenn Sie ein Free-, Pro- oder Max-Konto beruflich nutzen.
Die wichtigste Frage im Alltag lautet deshalb nicht „Welches Werkzeug benutze ich?“, sondern „Unter welchem Vertrag läuft die Sitzung, in der ich gerade arbeite?“. In Claude Code zeigt der Befehl /status, welche Anmeldung gerade aktiv ist, das Abo-Konto oder ein Schlüssel für die Programmierschnittstelle [Q24]. Die Desktop-App meldet sich dagegen in der Regel über das Konto an und liest keinen solchen Schlüssel; eine Ausnahme sind Sitzungen mit eigens eingerichteter Anbindung an einen anderen Anbieter [Q24]. Im Normalfall arbeitet sie also unter dem Vertrag des angemeldeten Kontos.
Und die KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung ist ein eigenes Gesetz neben der DSGVO. Für Unternehmen, die Claude einsetzen, ist vor allem Art. 4 zur KI-Kompetenz wichtig. Er gilt seit dem 2. Februar 2025 [Q21]. Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat ihn geändert; die neue Fassung gilt seit dem 27. Juli 2026 [Q22]. Danach ergreifen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit den Systemen arbeiten. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie ausdrücklich nicht garantieren [Q21] [Q22].
Quellen
Preise, Funktionen und Vertragsbedingungen ändern sich. Maßgeblich ist der Stand der Quelle am angegebenen Abrufdatum.
- [Q1]Anthropic, Privacy Policy (gültig ab 10.09.2026). https://www.anthropic.com/legal/privacy (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [Q2]Anthropic, Consumer Terms of Service (gültig ab 08.10.2025). https://www.anthropic.com/legal/consumer-terms (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [Q3]Anthropic, Commercial Terms of Service (gültig ab 17.06.2025). https://www.anthropic.com/legal/commercial-terms (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q4]Anthropic, Data Processing Addendum (Stand 24.02.2025). https://www.anthropic.com/legal/data-processing-addendum (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q5]Anthropic Hilfe-Center, How do I view and sign your Data Processing Addendum (DPA)? https://support.claude.com/en/articles/7996862-how-do-i-view-and-sign-your-data-processing-addendum-dpa (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q6]Claude-Code-Dokumentation, Legal and compliance. https://code.claude.com/docs/en/legal-and-compliance (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q7]Anthropic, Updates to our Consumer Terms (28.08.2025). https://www.anthropic.com/news/updates-to-our-consumer-terms (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q8]Anthropic Privacy Center, How long do you store my data? https://privacy.claude.com/en/articles/10023548-how-long-do-you-store-my-data (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q9]Anthropic Privacy Center, Is my data used for model training? https://privacy.claude.com/en/articles/10023580-is-my-data-used-for-model-training (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q10]Anthropic Privacy Center, How do you use personal data in model training? (Geschäftsangebote). https://privacy.claude.com/en/articles/7996885-how-do-you-use-personal-data-in-model-training (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q11]Anthropic Privacy Center, Does Anthropic act as a data processor or controller? https://privacy.claude.com/en/articles/9267385-does-anthropic-act-as-a-data-processor-or-controller (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q12]Anthropic Privacy Center, How long do you store my organization's data? https://privacy.claude.com/en/articles/7996866-how-long-do-you-store-my-organization-s-data (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q13]Anthropic Privacy Center, Configure custom data retention controls for Enterprise plans. https://privacy.claude.com/en/articles/10440198-configure-custom-data-retention-controls-for-enterprise-plans (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q14]Claude-Plattform-Dokumentation, Data residency. https://platform.claude.com/docs/en/manage-claude/data-residency (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q15]Claude-Plattform-Dokumentation, API and data retention. https://platform.claude.com/docs/en/manage-claude/api-and-data-retention (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q16]Anthropic, Regional compliance. https://claude.com/regional-compliance (abgerufen am 12. Oktober 2026)
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- [Q18]Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679 (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q19]Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1795 (EU-US-Datenschutzrahmen), EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32023D1795 (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q20]Data Privacy Framework, Liste der teilnehmenden Organisationen (Suche „Anthropic“). https://www.dataprivacyframework.gov/list (abgerufen am 13. Oktober 2026)
- [Q21]Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02024R1689-20260727 (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q22]Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32026R1744 (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q23]Claude-Code-Dokumentation, Data usage. https://code.claude.com/docs/en/data-usage (abgerufen am 12. Oktober 2026)
- [Q24]Claude-Code-Dokumentation, Authentication. https://code.claude.com/docs/en/authentication (abgerufen am 12. Oktober 2026)