Teilnahme- und Stornobedingungen
Für die Teilnahme an der Claude Masterclass am 15. und 16. September 2026 in Dresden. Diese Bedingungen sind auf eine Veranstaltung für Unternehmen (B2B) ausgelegt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Teilnahme- und Stornobedingungen gelten für die Anfrage, die verbindliche Anmeldung und die Teilnahme an der Claude Masterclass (nachfolgend „Veranstaltung") von Lippmann Consulting, Inhaber Veit Lippmann, Altwachwitz 10B, 01326 Dresden (nachfolgend „Veranstalter"). Die Anfrage über das Formular auf der Website ist zunächst unverbindlich. Eine verbindliche Anmeldung kommt erst zustande, sobald der Veranstalter dem Kunden eine Teilnahmebestätigung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) übersendet.
(2) Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen und Behörden. Ein Verbrauchergeschäft liegt nicht vor; ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
(3) Abweichenden Bedingungen des Teilnehmers wird widersprochen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anfrage erfolgt über das Formular auf der Website. Mit dem Absenden bittet der Teilnehmer unverbindlich um eine Teilnahmebestätigung; eine Zahlungsverpflichtung entsteht dadurch noch nicht.
(2) Die verbindliche Anmeldung und der Teilnahmevertrag kommen zustande, sobald der Veranstalter dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) übersendet. Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Die Teilnehmerzahl ist auf maximal sieben Personen je Durchführung begrenzt, um die didaktische Qualität sicherzustellen.
§ 3 Leistungen des Veranstalters
(1) Die Leistung umfasst die Durchführung der zweitägigen Masterclass am 15. und 16. September 2026 in Dresden einschließlich der auf der Anmeldeseite beschriebenen Leistungen (insbesondere Mittagsverpflegung und Pausengetränke an beiden Tagen sowie Arbeitsmaterial).
(2) Reisekosten, An- und Abreise sowie Übernachtungskosten sind nicht im Teilnahmepreis enthalten und vom Teilnehmer selbst zu tragen. Ein etwaiges Hotelkontingent wird lediglich vermittelt; die Zahlung erfolgt direkt beim Hotel.
(3) Der Teilnehmer bringt für die praktischen Übungen ein eigenes, einsatzfähiges Notebook mit. Einzelheiten teilt der Veranstalter rechtzeitig vor der Veranstaltung mit.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Der Teilnahmepreis beträgt 1.299 Euro netto je Teilnehmer für beide Veranstaltungstage, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Erhalt der Rechnung per Überweisung. Die Rechnung wird nach der Anmeldebestätigung versendet. Soweit nicht anders angegeben, ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch vor Veranstaltungsbeginn, ohne Abzug fällig.
(3) Eine Online-Zahlung findet nicht statt; es wird ausschließlich per Rechnung abgerechnet.
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmer und Stornogebühren
(1) Ein Rücktritt des Teilnehmers ist jederzeit in Textform (zum Beispiel per E-Mail an kontakt@lippmann-consulting.de) möglich. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
(2) Es gelten folgende Stornofristen, jeweils bezogen auf den ersten Veranstaltungstag:
| Zeitpunkt des Rücktritts | Stornogebühr |
|---|---|
| bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn | kostenfrei (0 %) |
| 6 bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn | 20 % des Teilnahmepreises |
| 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn | 50 % des Teilnahmepreises |
| am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen | 100 % des Teilnahmepreises |
(3) Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Teilnehmer kann jederzeit kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Die Benennung ist rechtzeitig in Textform mitzuteilen.
§ 6 Absage und Änderungen durch den Veranstalter
(1) Die Durchführung der Veranstaltung ist bereits ab einem Teilnehmer garantiert. Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt daher nicht.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund, den er nicht zu vertreten hat (insbesondere Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen), abzusagen oder zeitlich zu verlegen. In diesem Fall wird der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich informieren.
(3) Bei einer Absage durch den Veranstalter werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, sind ausgeschlossen, soweit den Veranstalter kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit trifft.
(4) Der Veranstalter behält sich vor, aus sachlichem Grund organisatorische Änderungen vorzunehmen (zum Beispiel Räumlichkeiten, Ablauf oder einen gleichwertigen Ersatztrainer), sofern der Gesamtcharakter und das Lernziel der Veranstaltung gewahrt bleiben.
§ 7 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen sowie für Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter stellt nach Möglichkeit einen abschließbaren Spind für Wertsachen bereit.
(4) Die Inhalte der Veranstaltung werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Eine Gewähr für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Umsetzung im eigenen Betrieb wird nicht übernommen. Die Veranstaltung ersetzt insbesondere keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
Sofern während der Veranstaltung Foto- oder Videoaufnahmen zu Dokumentations- oder Marketingzwecken angefertigt werden sollen, geschieht dies nur nach vorheriger Information und auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der abgebildeten Personen. Eine Teilnahme ist auch ohne Einwilligung in solche Aufnahmen möglich.
§ 9 Urheberrechte an Unterlagen
Alle im Rahmen der Veranstaltung überlassenen Unterlagen, Vorlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers im eigenen Unternehmen bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Veranstalters in Dresden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026.